§ 1 Allgemeines
(1) Für die Verträge der Schnurlos Schrörs und Züchner GbR mbH (Verkäufer) gelten ausschließlich diese AGB, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Käufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse.
(2) Bei Bestellungen (Verträgen), bei denen Schnurlos Schrörs und Züchner GbR mbH ausschließlich vermittelnd tätig ist, gelten die AGB des entsprechenden Partners unserer Website. Sie erkennen dies daran, dass Sie gebeten werden weitere AGB zur Kenntnis zu nehmen und diese zu akzeptieren.
Dies gilt auch für alle folgenden Punkte (§ 2 - § 10).
§ 2 Angebote
(1) Die Angebote des Verkäufers sind - sofern nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Die die Ware des Verkäufers betreffenden Abbildungen, Prospekte, Verzeichnisse, etc. und die dort aufgeführten Daten über Leistung, Abmessung, Gewicht, etc. sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 3 Lieferung
(1) Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgebend, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung des Verkäufers vorausgesetzt. Teillieferungen sind zulässig. Die Einhaltung einer frist setzt voraus, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Einhaltung der vereinbarten Zahlungsvereinbarungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
(2) Ist die Nichteinhaltung der Frist auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.
(3) Im Fall des Leistungsverzuges des Verkäufers oder im Falle einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistung hat der Käufer das Recht, sich entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zu lösen. Ein Leistungsverzug liegt nicht vor, wenn sich die Lieferzeit aus den oben genannten Gründen verlängert.
(4) Im Falle von Verzug, Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Verzug oder einer vom Verkäufer zu vertretenen Unmöglichkeit kann der Käufer Schadensersatz nur verlangen, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Verkäufer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) die Waren bleiben im Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Sache zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer hat die Sache pfleglich zu behandeln. Der Verkäufer ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Sache gepfändet, beschädigt oder abhanden kommt sowie im Falle einer Verlegung der Geschäftsräume des Käufers. Verletzt der Käufer die hier genannten Pflichten erheblich, so kann der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrages erklären.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. die Forderung des Käufers gegen seinen Kunden treten an die Stelle der veräußerten Ware. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderung einzuziehen. Die Berechtigung der Veräußerung und zur Einbeziehung können vom Verkäufer widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Vertragspflichten gegenüber dem Verkäufer nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Käufer nach dieser Regelung zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 von 100 übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
(4) Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögenslage kann der Verkäufer die Herausgabe der Ware verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt nur als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Im Falle eines Zahlungsverzuges kann der Verkäufer auch jederzeit dem Käufer eine Frist mit Ablehnungsandrohung zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung setzen und nach Ablauf dieser Frist Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 9 Abs. 3 verlangen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
(2) Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der Verkäufer berechtigt, ohne Mahnung ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% und ab Verzug in Höhe von 5% über den jeweiligen Zinssatz zu fordern, mindestens jedoch in Höhe von 8%. Darüber hinausgehende Rechte bleiben unberührt.
(3) Befindet sich der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluß wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber sofort fällig.
§ 6 Musterverträge
(1) Sofern Sie einen Mustervertrag nutzen, um den Kauf, bzw. Verkauf Ihres Handys durchzuführen, können Sie daraus keine Rechtsansprüche gegen Schnurlos Schrörs und Züchner GbR mbH ableiten.
(2) Ein Mustervertrag garantiert Ihnen nicht, dass Bezahlung und Übergabe vorschriftsgemäß ablaufen, sondern dient lediglich der vertraglichen Fixierung.
(3) Wird ein Mustervertrag für den Kauf eines anderen Objekts genutzt, so geschieht dies auf eigene Gefahr.
(4) Eine weitere Nutzung der Musterverträge, wie z.B. Veröffentlichung in Medien, ist untersagt. Die Kopierrechte verbleiben bei Schnurlos Schrörs und Züchner GbR mbH.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden, Transportmängel oder Falschlieferungen auf den Frachtpapieren zu vermerken und unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Sämtliche gelieferte Ware ist auf Vollständigkeit, auch hinsichtlich einzelner Komponenten der Ware zu untersuchen. Gegebenfalls quantitative Abweichungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Ware beim Verkäufer schriftlich zu rügen. Äußerlich nicht erkennbare Mängel oder Schäden sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen innerhalb von sechs Monaten nach erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Der bemängelte Gegenstand ist unverändert aufzubewahren. Weitere Weisungen sind beim Verkäufer einzuholen.
(2) Ist die gelieferte Ware mangelhaft und hat der Käufer den Mangel rechtzeitig angezeigt, so kann der Verkäufer die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder bei einer Gattungsschuld eine mangelfreie Ware liefern. Kann die Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht erfolgreich durchgeführt werden, so stehen dem Käufer die Rechte auf Wandlung und Minderung des Vertrags zu.
(3) Der Verkäufer übernimmt generell keine Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit den durch den Verkäufer erbrachten Leistungen stehen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften wird vom Verkäufer nur für solche Schäden gehaftet, die von der Zusicherung erfasst sind.
§ 8 Rücktritt vom Vertrag
(1) Der Verkäufer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bei vom Verkäufer nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, zum Beispiel bei fehlendem Wareneingang, höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, etc., bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, bei falschen angaben des Käufers zur Kreditwürdigkeit oder bei objektiv fehlender Kreditwürdigkeit, bei nicht vorhersehbaren und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindenden Hindernissen.
(2) Bei teilweiser und zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen den veränderten Bedingungen angepasst werden.
(3) Bei Schadensersatzansprüchen wegen vom Käufer zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts des Verkäufers vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechten steht dem Verkäufer oder weitere Nachweise eine Entschädigung von 25% der Auftragssumme zu, es sei denn, dass der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatznachweises bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Hinweise und Tipps
(1) Alle Hinweise und Tipps seitens der Redaktion geschehen nach besten Wissen und Gewissen. Dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für diese.
§ 10 Links und deren Inhalte
(1) Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
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§ 11 Gerichtsstand
(1) Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist, sofern zulässig, Düren.